Zuweisungsbedingungen zur klinisch-psychologischen Diagnostik
Für alle Vertrags- und Wahlpsychologen gelten folgende Bedingungen des Gesamtvertrags zur klinisch-psychologischen Diagnostik:
- Die Überweisung durch einen freiberuflich niedergelassenen Vertragsfacharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde und innere Medizin ist direkt möglich, die Zuweisung von anderen Vertragsärzten, Nichtvertragsärzten und Psychotherapeuten bedarf einer vorherigen chefärztlichen Genehmigung (Chefarztstempel auf dem Überweisungsschein).
- Der Überweisungsschein muss eine präzise Fragestellung und eine bestimmte Symptomatik bzw. Verdachtsdiagnose enthalten, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird. Bei unvollständiger und nicht ergänzter Zuweisung besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
- Klinisch-psychologische Untersuchungen, die nichts mit einem krankheitswertigen Zustand zu tun haben, dürfen nicht auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.